Die Technologie ist GDPR- und EU-AI-Act-konform.
Die KI Coaching Plattform fällt nicht unter die verbotenen KI-Anwendungsfälle des AI-Actes, Kapitel II, Artikel 5 oder andere Artikel.
Das EU-AI-Act befasst sich explizit mit der Verwendung von Emotionserkennungssystemen und Social Scoring und stuft diese als verbotene KI-Anwendungen ein, wenn sie in bestimmten Kontexten eingesetzt werden.
Diese Verordnung zielt in erster Linie auf KI-Systeme ab, die versuchen, aus biometrischen Daten wie Gesichtsausdruck, Körpersprache oder physiologischen Signalen auf emotionale Zustände zu schließen, sowie auf Scoring-Systeme, die darauf abzielen, Personen den Zugang zu bestimmten Ressourcen zu verwehren.
Während die Erkennung von Emotionen durch das den AI-Act verboten ist, ist die Erkennung von leicht erkennbaren Gesichtsausdrücken, wie z. B. "Lächeln", ausdrücklich von der Liste der verbotenen Anwendungsfälle in Artikel 5 des KI-Gesetzes ausgenommen.